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Dürfen Minderjährige Content, der ab 18 ist hochladen?
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Dürfen? Natürlich aber deine Eltern sollten natürlich damit einverstanden sein das du so ein Spiel besitzt und auch spielen darfst.
Ich selber spiele ja auch fast nur Spiele ab 18 und bin erst 14 und da wird nichts passieren mach dir da mal keine Sorgen.Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Horraniac ()
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Strafe im Sinne, dass die Polizei zu Dir kommt, gibt es sicher nicht.
Du verbaust Dir durch sowas also schonmal nicht die Zukunft (zumindest rechtlich - wie das geistig bei Dir aussieht, wenn Du sowas spielst musst Du wissen).
Ich weiß aber nicht genau, wie das Youtube sieht... wenn es jemand sieht...
Also maximal ne Videosperrung, etc.... wobei ich nichtmal das glaube. -
Wie Horraniac schon sagte wenn es deine Eltern erlauben darfst du es spielen.
Die andere Frage ist ob du die Rechte bzw die Erlaubnis des jeweiligen Publishers hast?
Wenn nicht würde ich es ganz seien lassen, denn dann kann auch ne Anzeige ins Haus flatern, ist aber relativ unwarscheinlich wenn du noch ein "kleinerer" Let's Player bist.
Ich will dich nicht abschrecken oder abhalten, keineswegs, doch ich würde ohne diese Erlaubnis kein Video Material hochladen.
Gruß,
BlizzarkLP -
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Ich wollte das nur wissen, weil mich ein Post irgendwo auf "Gute Frage" aufmerksam gemacht hat. Dort steht, dass ein Minderjähriger anderen Minderjährigen Content, der nicht für sie bestimmt ist, nicht zeigen darf, sofern er nicht die Einwilligung seiner Eltern hat (also der, der das Video guckt). Spielen darf ich es aufjedenfall. Geistige Probleme dürfte es bei mir nicht geben.
Außerdem hat man die Rechte Skyrim zu let's playen. Ich weiß aber noch von irgendeiner Firma (ich glaube Square Enix), wo man so etwas nicht mehr darf.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Clim4xGamer ()
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Clim4xGamer schrieb:
Danke für die nette Hilfe.Ich wollte das nur wissen, weil mich ein Post irgendwo auf "Gute Frage" aufmerksam gemacht hat. Dort steht, dass ein Minderjähriger anderen Minderjährigen Content, der nicht für sie bestimmt ist, nicht zeigen darf, sofern er nicht die Einwilligung seiner Eltern hat (also der, der das Video guckt). Spielen darf ich es aufjedenfall. Geistige Probleme dürfte es bei mir nicht geben.
Außerdem hat man die Rechte Skyrim zu let's playen. Ich weiß aber noch von irgendeiner Firma (ich glaube Square Enix), wo man so etwas nicht mehr darf.
Tut mir leid aber da bist du wirklich fehl informiert.
Bei sehr vielen Publishern darf man das nicht, z.B. SEGA und Activision, die sagen das sie content löschen werden.
Ubisoft erlaubt es bei Namensnennung content zu verwenden.
Wie es jetzt genau bei Skyrim ist weiß ich nicht, die Antwort war auch eher generell gemeint.
Gruß,
BlizzarkLP -
Wenn ich das schon höre: " Stimme eines 16-17 Jährigen" WTF seit wann hören sich denn alle gleich tief, hoch, monoton etc an.
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Arctiic schrieb:
Wenn ich das schon höre: " Stimme eines 16-17 Jährigen" WTF seit wann hören sich denn alle gleich tief, hoch, monoton etc an.
Zum Thema von BliizzarkLP: Das gilt doch aber nur für die, die unter 18 sind, oder? (z.B. Activision - CoD: MW3)Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Clim4xGamer ()
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Ja, sofern es nicht indiziert/beschlagnahmt ist.
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elFABIO schrieb:
Ja, sofern es nicht indiziert/beschlagnahmt ist.Da kann mans nicht mal zeigen, wenn man 18 ist.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Clim4xGamer ()
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@Clim4xGamer:
Schwachsinn... Ein Minderjähriger darf im Besitz von Unterhaltungsmedien, die eine USK oder FSK Kennzeichnung eines höheren Alters haben, sein.
Der Verkäufer macht sich allerdings strafbar oder die Person, die dem Jugendlichen den Zugang dieses Spieles gewährt (ausgenommen Erziehungsberichtigte, diese dürfen Ausnahmen festlegen).
Aber dennoch darf der Verkäufer nicht das Erwerben eines USK 16/18er Spiel ermöglichen (außer es sind die Eltern dabei).
Wir hatten mal einen Rechtsanwalt an der Schule; dieser bestätigte, dass die Eltern den Kindern sogar pornografische Inhalte gestatten können. -
elFABIO schrieb:
@Clim4xGamer:
Schwachsinn... Ein Minderjähriger darf im Besitz von Unterhaltungsmedien, die eine USK oder FSK Kennzeichnung eines höheren Alters haben, sein.
Der Verkäufer macht sich allerdings strafbar oder die Person, die dem Jugendlichen den Zugang dieses Spieles gewährt (ausgenommen Erziehungsberichtigte, diese dürfen Ausnahmen festlegen).
Aber dennoch darf der Verkäufer nicht das Erwerben eines USK 16/18er Spiel ermöglichen (außer es sind die Eltern dabei).
Wir hatten mal einen Rechtsanwalt an der Schule; dieser bestätigte, dass die Eltern den Kindern sogar pornografische Inhalte gestatten können.
Also darf ich sowas publizieren (im Sinne von Let's Plays), wenn keine ausdrückliche Regel vorhandenen ist, die so etwas untersagt? -
@Clim4xGamer:
Wenn es ausdrückliche Regeln geben würde, bräuchte man keine Richter.
Wo kein Richter, da kein Henker.
Wer soll dich bitte anzeigen und YT ist eine amerikanische Seite.
Ich habe mich auf das Spielen bezogen.
Allerdings ist das YouTube egal, alles was die HÖCHSTENS machen, ist das Video runternehmen (aber das wird höchstwahrscheinlich nicht passieren).
Rechtlich bin ich mir bei einer Vorführung unsicher. -
elFABIO schrieb:
@Clim4xGamer:
Wenn es ausdrückliche Regeln geben würde, bräuchte man keine Richter.
Wo kein Richter, da kein Henker.
Wer soll dich bitte anzeigen und YT ist eine amerikanische Seite.
Ich habe mich auf das Spielen bezogen.
Allerdings ist das YouTube egal, alles was die HÖCHSTENS machen, ist das Video runternehmen (aber das wird höchstwahrscheinlich nicht passieren).
Rechtlich bin ich mir bei einer Vorführung unsicher.
DankeJetzt kann ich beruhigt uploaden.
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Clim4xGamer schrieb:
elFABIO schrieb:
@Clim4xGamer:
Wenn es ausdrückliche Regeln geben würde, bräuchte man keine Richter.
Wo kein Richter, da kein Henker.
Wer soll dich bitte anzeigen und YT ist eine amerikanische Seite.
Ich habe mich auf das Spielen bezogen.
Allerdings ist das YouTube egal, alles was die HÖCHSTENS machen, ist das Video runternehmen (aber das wird höchstwahrscheinlich nicht passieren).
Rechtlich bin ich mir bei einer Vorführung unsicher.
DankeJetzt kann ich beruhigt uploaden.
~ CLOSED
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